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Informations-Technologie (IT) hat eine immer größere praktische Bedeutung für Praxen und Kliniken. Health IT (HIT) oder auch E-Health stehen für viele Anwendungen und Funktionsbereiche in der modernen medizinischen Versorgung.

Neue rechtliche Vorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) enthalten umfassende Regelungen für die Bereiche Health-IT beziehungsweise E-Health. Dazu gehören unter anderem Vorschriften und Empfehlungen in den Bereichen:

• Elektronischen Patientenakte (EPA)
• Telematik Infrastruktur (TI)
• Informationssicherheit (IS)
• Qualitätsmanagement (QM)

In diesem Kontext sind Kooperationen zwischen IT-Fachleuten, Juristen und Medizinern gefragt.

Folgende Leistungen bieten Zurstraßen & Wellssow Rechtsanwälte:

 

  • Rechtliche Beratungen zum Datenschutz und Anwendung eines DSMS (Datenschutz-Managementsystems) nach DSGVO
  • Rechtliche Beratungen zur Informationssicherheit, beispielsweise bei der Integration eines Informationssicherheits-Managementsystems, ISMS (nach Digitale Versorgung Gesetz / DVG)
  • Rechtliche Beratungen zum Einsatz eines Qualitätsmanagement-Systems (QMS) nach der GBA QM-Richtlinie (§§ 135 ff. SGB V)
  • Beratung und Prüfung von AV-Verträgen (AV=Auftragsverarbeiter), im Bereich Informationstechnologie gemäß Art. 28 DSGVO
  • Beratung bei und Erstellung von Verträgen zwischen Arztpraxen und IT-Partnern (Hardware, Software, Dienstleistungen)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutz-, Informationssicherheits- und QM-Jahresberichten
  • Rechtliche Unterstützung bei einem Schulungsplan (Curriculum) in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern.

Wegen der zunehmenden Komplexität und des erforderlichen Fachwissens arbeitet AZ und Partner mit externen Dienstleistern gemäß § 43e BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) zusammen.